Unsere Arbeit im Parlament

Sozialstaat schützen: "Fehlanreize und Missbrauchmöglichkeiten beseitigen"

11. November 2022 / 95. Plenarsitzung

Die Landes­regierung wurde darum gebeten, Bericht zu er­statten, in wie vielen Fällen ukrainische Flücht­linge, welche Sozial­leistung in Thüringen beziehen, nicht mehr unter ihrer Melde­adresse im Frei­staat zu er­mitteln waren und vermutlich wieder in ihre Heimat zurück­gekehrt sind.

Hinter­grund des Antrages ist die vom CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz ent­fachte Dis­kussion um Fehl­anreize im deutschen Asyl­system, die im Oktober vom Nord­häuser Land­rat Matthias Jendricke (SPD) Bestätigung fand. Dazu erklärt der innen- und migrations­politische Sprecher Lars Schütze:

Die Bürger unseres Landes sind aktuell erheb­lichen finanziellen Belastungen ausgesetzt. Die konsequente und effektive Sicherung unseres Sozial­staats ist Aufgabe der Landes- und Bundes­regierung. Darauf zielt unser Antrag ab. Wenn es Hinweise auf Fehl­anreize gibt, muss diesen zeit­nah und un­vorein­genommen nach­gegangen werden.“

Der Antrag stoß aller­dings auf Ablehnung von Rot-Rot-Grün und FDP, weshalb der Antrag nicht die erforder­liche Mehr­heit erzielte.

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Das Volksbegehren in den Landtag verlegt

22. September 2022 / 93. Plenarsitzung

Mitmach-Demokratie in Thüringen nicht gewollt?
 
Die Verfassung zu ändern, damit eine außer­plan­mäßige Auf­lösung des Landt­ags durch Volks­­entscheid ermöglicht wird. Die Partei Bürger für Thüringen wird nicht klein beigeben und ist fest entschlossen, die Initiative eines dies­bezüglichen Volks­begehrens energisch vor­an­zubringen. Es wird nur teuer, mindestens zwei Millionen Euro kostet der Ver­waltungs­aufwand dem Land Thüringen.

Als Chance diese Kosten einzusparen und den Prozess des Volks­begehrens bei gleich­bleibendem Ergebnis abzu­kürzen, trug die Land­tags­gruppe „Bürger für Thüringen“ den Antrag zur Ver­fassungs­änderung direkt ins Thüringer Parlament. „In seltener Einigkeit lehnten es CDU, SPD, Linke, Grüne und FDP ab, unseren Antrag zur Ver­fassungs­änderung in den Verfassungs­ausschuss zu über­weisen. Gestern war ein schwarzer Tag für die Demo­kratie in Thüringen“ so Dr. Ute Bergner.
 
Nach einer MDR-Umfrage waren 63 % der Thüringer Bürger 2021 für Neu­wahlen, Rot-Rot-Grün und CDU hatten dies wieder­holt versprochen. In Hinter­zimmern einigte man sich jedoch, das Ver­sprechen zu brechen. Dieser Vorf­all ist Anlass der ange­strebten Ver­fassungs­änderung, damit die Bürger bei über­wiegender Unzu­friedenheit demokratisch Neu­wahlen erreichen können – eine Möglichkeit, die beispiels­weise in Bayern schon länger gesetz­lich verankert ist.
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Eilantrag zur Fristverlängerung der Grundsteuererklärung

21. September 2022 / 89. Plenarsitzung

Grund­steuer­erklärung bürger­nah ver­ein­fachen und die Abgabe­frist verlängern. Dafür brachte die Landtags­gruppe „Bürger für Thüringen“ im gestrigen Plenum des Thüringer Land­tags einen Eil­antrag ein. Während CDU und FDP dem Eil­antrag zu­stimmten und somit die 1,5 Millionen be­troffenen Thüringer unter­stützen, lehnte die Mehr­heit des Parla­ments den Antrag ab.

Aktuell sind Haus-, Wohnungs- und Grund­stücks­besitzer ver­pflichtet, bis spätestens zum 31. Oktober 2022 ihre Grund­steuer­erklärung auf elektro­nischem Weg beim zu­ständigen Finanz­amt ein­zu­reichen, aber bisher waren kaum mehr als zehn Prozent der be­troffenen Bürger in der Lage, dem nach­zukommen. Grund dafür ist, dass die dafür zu verwendende Steuer­plattform Elster angesichts des hohen Andrangs von 1,5 Millionen Erklärungen, die alleine für Thüringen erwartet werden, über­bean­sprucht ist und massive Ein­schränkungen in ihrer bundes­weiten Verfüg­barkeit aufweist.

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