Pressemitteilung 18.11.2022
Alleingänge bei Corona-Maßnahmen
Während das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege darauf hinweist, dass von Seiten der Gesundheitsämter weder Bußgeldmaßnahmen noch Betreuungs- und Beschäftigungsverbote verhängt werden dürfen, leiten Gesundheitsämter in Thüringen Bußgeldverfahren gegen betroffene Mitarbeiter ein. Nach Medienberichten dürfen Gesundheitsämter außerdem Gerichtsbeschlüssen zufolge Gesundheits- und Pflegepersonal, für das die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht gilt, nicht mit einem förmlichen Verwaltungsakt zur Vorlage eines Nachweises auffordern (DS 7/6501).
Der gesundheitspolitische Sprecher für Bürger für Thüringen im Thüringer Landtag, Birger Gröning, sagt dazu: „Auf meine Nachfrage bewerten einige Gesundheitsämter weder die Abfrage des Impfstatus beim Kranken und Pflegepersonal noch die verhängten Bußgeldbescheide beim ungeimpften bzw. unzureichend geimpften Kranken- und Pflegepersonal als Verwaltungsakt. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bekräftigt hingegen das Vorliegen eines Verwaltungsaktes in dieser Sache. Außerdem wurden die Gesundheitsämter in Thüringen nicht, wie in Bayern, darauf hingewiesen, dass Bußgeldmaßnahmen durch einen förmlichen Verwaltungsakt unzulässig seien und gegen gängige Rechtsprechung verstoße.
Leidtragende sind die Mitarbeiter unseres Gesundheits- und Pflegewesens hier in Thüringen, welche dem nur unzureichend erforschten und zu diesem Zeitpunkt bedingt zugelassenen mRNA Impfstoff kritisch gegenüberstanden. Eine freie Impfentscheidung ohne Druck durch Bußgeldmaßnahmen muss in einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft fortwährend und zu jeder Zeit gewährleistet sein. Medizinische Eingriffe unter Zwang, welche mit weitgehend unerprobten Medikamenten erfolgen, verstoßen zudem gegen den Nürnberger Kodex, welcher auch in Artikel 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte festgeschrieben ist (siehe meine Kleine Anfrage DS 7/4705). ‚Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.‘ (Artikel 7; Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte).
In meinen Augen ist das Vorgehen zur Eindämmung des Coronavirus der Landesregierung hier in Thüringen, aber auch das der Bundesregierung ein Skandal. Studien, die der gängigen Meinung vom RKI und PEI widersprechen, finden kein Gehör und werden als unseriös abgestempelt. Wir benötigen dringend eine umfassende Aufklärung über die mRNA Technologie und deren Wirkung im menschlichen Körper. Dies hätte bereits vor Beginn der Durchführung von mRNA Impfungen stattfinden müssen, um die Schäden durch diese Impfung, welche nun immer sichtbarer werden, zu verhindern. Ausbaden müssen es nun all die Impfgeschädigten. Hier müssen die Entscheidungsträger die volle Verantwortung übernehmen, wie ich es bereits am 4. November 2021 gefordert habe (siehe meine Kleine Anfrage DS 7/4684) und nach wie vor fordere!“