Pressemitteilung 18.11.2022

Alleingänge bei Corona-Maßnahmen

Während das bayerische Staats­­ministerium für Gesundheit und Pflege darauf hinweist, dass von Seiten der Gesundheitsämter weder Bußgeld­­maßnahmen noch Be­treuungs- und Beschäftigungs­verbote verhängt werden dürfen, leiten Gesundheits­­ämter in Thü­ringen Bußgeldverfahren gegen betroffene Mitarbeiter ein. Nach Medienberichten dürfen Gesund­heits­­ämter außerdem Gerichts­­beschlüssen zufolge Gesund­heits- und Pflege­personal, für das die ein­richtungs­­bezogene Corona-­Impf­pflicht gilt, nicht mit einem förmlichen Verwaltungs­akt zur Vorlage eines Nachweises auffordern (DS 7/6501).

Der gesundheits­politische Sprecher für Bürger für Thüringen im Thüringer Landtag, Birger Gröning, sagt dazu: „Auf meine Nachfrage bewerten einige Gesund­heits­ämter weder die Abfrage des Impfstatus beim Kranken und Pflege­­personal noch die verhängten Bußgeld­bescheide beim ungeimpften bzw. unzureichend geimpften Kranken- und Pflege­personal als Verwaltungs­­akt. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bekräftigt hingegen das Vorliegen eines Ver­waltungs­­aktes in dieser Sache. Außerdem wurden die Gesundheits­ämter in Thüringen nicht, wie in Bayern, darauf hingewiesen, dass Bußgeld­maßnahmen durch einen förmlichen Verwaltungs­akt unzulässig seien und gegen gängige Recht­sprechung verstoße.

Leidtragende sind die Mitarbeiter unseres Gesundheits- und Pflegewesens hier in Thüringen, welche dem nur unzureichend erforschten und zu diesem Zeit­punkt bedingt zugelassenen mRNA Impfstoff kritisch gegenüber­standen. Eine freie Impfentscheidung ohne Druck durch Bußgeld­maßnahmen muss in einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft fortwährend und zu jeder Zeit gewährleistet sein. Medizinische Eingriffe unter Zwang, welche mit weitgehend unerprobten Medikamenten erfolgen, verstoßen zudem gegen den Nürnberger Kodex, welcher auch in Artikel 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte festgeschrieben ist (siehe meine Kleine Anfrage DS 7/4705). ‚Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.‘ (Artikel 7; Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte).

In meinen Augen ist das Vorgehen zur Eindämmung des Coronavirus der Landes­regierung hier in Thüringen, aber auch das der Bundes­regierung ein Skandal. Studien, die der gängigen Meinung vom RKI und PEI widersprechen, finden kein Gehör und werden als unseriös abgestempelt. Wir benötigen dringend eine umfassende Aufklärung über die mRNA Technologie und deren Wirkung im menschlichen Körper. Dies hätte bereits vor Beginn der Durchführung von mRNA Impfungen statt­finden müssen, um die Schäden durch diese Impfung, welche nun immer sichtbarer werden, zu verhindern. Ausbaden müssen es nun all die Impf­geschädigten. Hier müssen die Entscheidungs­träger die volle Ver­­antwortung übernehmen, wie ich es bereits am 4. November 2021 gefordert habe (siehe meine Kleine Anfrage DS 7/4684) und nach wie vor fordere!“