Fraktionen im Thüringer Landtag bezahlen unzulässige Funktionszulagen
Der Thüringer Landtag billigt die Zahlung von Funktionszulagen an von den Fraktionen ausgewählte Abgeordnete. Dies verstößt allerdings gegen ein Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Juli 2000, weil die Gleichheit des Mandats und der Grundsatz der Gleichbehandlung von Abgeordneten durch die Zahlung von Funktionslagen nicht gewährleistet ist. Diese Zahlungen seien nach Einschätzung der Richter mit dem Verfassungsrecht unvereinbar. „Innerparlamentarische Einkommenshierarchien lassen es erstrebenswert erscheinen, parlamentarische Funktionen aus ökonomischen Gründen, unabhängig von individuellen und politischen Intentionen und Kompetenzen, zu übernehmen,“ so die Richter.
Daher fordert Birger Gröning, parlamentarischer Geschäftsführer der Gruppe Bürger für Thüringen, die Landesregierung in Thüringen auf, „sich an das Bundesverfassungsgerichtsurteil 2 BvH 3/91 zu halten und die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Thüringer Landtag wieder herzustellen, indem rechtswidrig gezahlte Funktionszulagen an Abgeordnete des Thüringer Landtags mit sofortiger Wirkung unterbunden werden und gezahlte Funktionszulagen in voller Höhe zurückgezahlt werden müssen.“ Weiterhin fordert Birger Gröning: „Transparenz zu schaffen und die Rechenschaftsberichte der Fraktionen für die Bürger offen zu legen.“
Anlässlich dieser Situation stellte unser parlamentarischer Geschäftsführer Birger Gröning bereits am 16. September eine Kleine Anfrage (Link) an die Landesregierung, um sich unter anderem über die Zahlung von verfassungswidrigen Funktionslagen zu informieren. Die Bearbeitung dieser Anfrage wurde allerdings verweigert, woraufhin Landtagsabgeordneter Birger Gröning einen Beschwerdebrief (Link) einreichte.
