Fraktionen im Thüringer Landtag bezahlen unzulässige Funktionszulagen

Der Thüringer Landtag billigt die Zahlung von Funktions­­zulagen an von den Frak­tionen ausgewählte Ab­geordnete. Dies verstößt allerdings gegen ein Bundes­­verfassungs­gerichts­urteil vom Juli 2000, weil die Gleich­heit des Mandats und der Grund­satz der Gleich­behandlung von Abgeordneten durch die Zahlung von Funktions­lagen nicht gewähr­leistet ist. Diese Zahlungen seien nach Einschätzung der Richter mit dem Ver­fassung­s­recht unvereinbar. „Inner­parla­mentarische Ein­kommens­hier­archien lassen es er­strebens­­wert erscheinen, parla­mentarische Funktionen aus ökonomischen Gründen, unabhängig von indi­viduellen und politischen Intentionen und Kompetenzen, zu übernehmen,“ so die Richter.

Daher fordert Birger Gröning, parla­mentarischer Geschäfts­führer der Gruppe Bürger für Thüringen, die Landes­regierung in Thüringen auf, „sich an das Bundes­verfassungs­gerichts­urteil 2 BvH 3/91 zu halten und die freiheitlich-demokratische Grund­­ordnung im Thüringer Landtag wieder her­zustellen, indem rechts­widrig gezahlte Funktions­zulagen an Abgeordnete des Thüringer Landtags mit sofortiger Wirkung unterbunden werden und gezahlte Funktions­zulagen in voller Höhe zurückgezahlt werden müssen.“ Weiterhin fordert Birger Gröning: „Transparenz zu schaffen und die Rechen­schafts­berichte der Fraktionen für die Bürger offen zu legen.“

Anlässlich dieser Situation stellte unser parlamentarischer Geschäfts­führer Birger Gröning bereits am 16. September eine Kleine Anfrage (Link) an die Landesregierung, um sich unter anderem über die Zahlung von verfassungswidrigen Funktionslagen zu informieren. Die Bearbeitung dieser Anfrage wurde allerdings verweigert, woraufhin Land­­tags­­­­abgeordneter Birger Gröning einen Beschwerdebrief (Link) einreichte.